Die Anordnung:
1.Anordnung: Dem Reinigungspersonal ist das Reinigen des Foyers untersagt werdend.
2.Anordnung: Es ist dem Arbeitgeber strengsten untersagt seiend, die Zeiteinsparung des Reinigungspersonals diesem anzurechnen, d.h. auch wenn Arbeitszeit wegfallend ist, sind hierfür KEINE Minusstunden sondern genau diese Zeit geschrieben werdend, die das Personal brauchend ist, um den Boden des Foyers zu reinigen. |