1.Anordnung:
Dem Reinigungspersonal ist das
Reinigen des Foyers untersagt werdend.
2.Anordnung:
Es
ist dem Arbeitgeber strengsten untersagt seiend, die Zeiteinsparung des
Reinigungspersonals diesem anzurechnen, d.h. auch wenn Arbeitszeit
wegfallend ist, sind hierfür KEINE Minusstunden
sondern genau diese Zeit geschrieben werdend, die das Personal brauchend
ist, um den Boden des Foyers zu reinigen.
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